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   VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14   

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VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14 (https://dejure.org/2016,31881)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.07.2016 - 9 A 249/14 (https://dejure.org/2016,31881)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 9 A 249/14 (https://dejure.org/2016,31881)
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  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14
    Einen solchen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht u.a. angenommen, wenn ein zwischen zwei parallelen Anbaustraßen durchlaufendes Grundstück in einem beplanten Gebiet an jeder Straße selbständig und ungefähr gleichwichtig bebaubar ist, so dass sich aufgrund der planerischen Festsetzungen der Eindruck aufdrängt, dass es sich planerisch um zwei voneinander vollauf unabhängige Grundstücke handelt (U. v. 27.06.1985 - 8 C 30/84 - , juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14
    Ein solcher Fall ist unter anderem dann anzunehmen, wenn Teile eines nach natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Straßenzuges unterschiedliche Verkehrsbedeutungen aufweisen (OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - NVwZ-RR 2008, 348 und B. v. 01.03.2013 - 4 LA 3/13 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

    Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14
    Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (std. Rspr. des OVG Schleswig, z.B. Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; straßenausbaubeitragsrechtliche

    Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14
    Sie sind einer privaten Nutzung dauerhaft entzogen und haben - wie auch Grundstücke, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt sind - keinen Dauervorteil von der abgerechneten Maßnahme (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220 und U. v. 08.07.2015 - 4 LB 47/14 -, juris Rn. 28 sowie Habermann a.a.O. Rn. 348).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14
    Sie sind einer privaten Nutzung dauerhaft entzogen und haben - wie auch Grundstücke, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt sind - keinen Dauervorteil von der abgerechneten Maßnahme (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220 und U. v. 08.07.2015 - 4 LB 47/14 -, juris Rn. 28 sowie Habermann a.a.O. Rn. 348).
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